
Wissenswertes rund um die Wohnungsübergabe
Das Übernahmeprotokoll bzw. die Mängelliste, die bei Mietbeginn erstellt wurde, bildet die Ausgangslage. Der Vermieter erstellt ein Protokoll über Beschädigungen und fehlenden Gegenständen. Nach dem Mietgesetz kann der Mieter nicht zur Unterzeichnung dieses Protokolls gezwungen werden, damit Sie Ihr Mietdepot vollumfänglich zurück erhalten.
Die Erfahrung zeigt uns, dass es oft teuer wird, wenn man von seinem Vormieter den Spannteppich übernimmt, ohne abzuklären wie dieser verlegt worden ist. Der Vermieter hat das Recht, den Boden im Normalzustand zu übernehmen. Wenn der Teppich mit Klebeband befestigt worden ist, kann die Entfernung der Rückstände unvorhergesehen viel Zeit in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für alle anderen Einrichtungsgegenstände.
Normale "Lebensdauer" verschiedener Einrichtungen *
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Böden |
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| Parkett versiegelt | 40 Jahre |
| Versiegelung des Parketts | 10 Jahre |
| Kunststein, Keramik | 25-40 Jahre |
| Spannteppich, Nadelfilz | 5-10 Jahre |
| Wandbeläge | |
| Tapeten | 10 Jahre |
| Anstrich, Kunstharz, Ölfarbe | 10 Jahre |
| Dispersions-, Faserit-, Mattfarbanstrich | 10 Jahre |
| Sockel | |
| Holz | 40 Jahre |
| Deckenbeläge | |
| Dispersions-, Mattfarbanstrich | 10 Jahre |
| Storen | |
| storenstoff | 10 Jahre |
| Kücheneinrichtung | |
| Herd (Möglicher Streitpunkt, je nach Qualität) | 10-20 Jahre |
| Elektrische Herdplatten | 10 Jahre |
| Kühlschrank je nach Qualität | 10 Jahre |
| Geschirrwaschmaschinen | 10 Jahre |
Information: Wer umzieht oder zusammenzieht, wird mit vielen Fragestellungen konfrontiert, die nicht einfach Ansichtssache sind, sondern nach klaren, rechtlichen Grundlagen gehandhabt werden. Bei Unklarheiten nehmen Sie am besten mit dem Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband Kontakt auf. www.mieterverband.ch, 043 243 40 41
Selbstverständlich geben auch wir Ihnen gerne Auskunft.