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0903-11_00

Wohnungsabgabe

Zieht ein Mieter aus seiner Wohnung aus,  ist er verpflichtet, diese in gutem Zustand zurückzugeben. In der Regel geschieht dies am Tag nach Ablauf des Mieterverhältnisses, spätestens bis 12.00 Uhr. Mit der Rückgabe der Schlüssel erlischt auch das Recht auf Zutritt zur alten Wohnung.

 

Reinigung:

Die ganze Wohnung, inklusive Keller-, Estrichabteil, Bastelraum, Gartensitzplatz und Balkon, muss gründlich gereinigt werden.

 

- Fenster, Fensterrahmen, Türen und Türrahmen reinigen

- Nägel, Schrauben und Klebbandrückstände entfernen

- Dübellöcher immer mit Spachtelmasse verschliessen

- Küchen-Kombination komplett reinigen, Dampfabzug entfetten und ev. Filter ersetzen.

- Badezimmer- und Küchenarmaturen unbedingt entkalken.

- Lamellenstoren und Rollläden reinigen

- Wasserhahnen aufschrauben und Siebe reinigen

- Spannteppiche extrahieren

 

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